Start Berichte aus der Heimat ERSTE ATLANTIKFAHRT DER WILHELM GUSTLOFF

ERSTE ATLANTIKFAHRT DER WILHELM GUSTLOFF

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ERSTE ATLANTIKFAHRT DER WILHELM GUSTLOFF

Der Film berichtet über die erste Atlantikfahrt des KdF Dampfers Wilhelm Gustloff.

Film HIER anschauen

Die „Wilhelm Gustloff“ war ein Passagierschiff der nationalsozialistischen Gemeinschaft Kraft durch Freude (KdF). Im Zuge des Unternehmens „Hannibal“ sollte die „Gustloff“ Flüchtlinge aus dem eingekesselten Ostpreußen über die Ostsee in Richtung Westen retten. Ihre Versenkung durch das sowjetische U-Boot S 13 am 30. Januar 1945 ist mit über 9.000 Opfern, darunter mehr als 5.000 Kinder sowie Tausende Frauen, Greise und Verwundete, die größte Katastrophe der Geschichte der Seefahrt.

Das Schiff, das nach dem Blutzeugen der Bewegung Wilhelm Gustloff benannt wurde, war ausschließlich für Kreuzfahrten konzipiert. Es wurde im Auftrag der NSDAP-Arbeitsorganisation Deutsche Arbeitsfront (DAF) bei Blohm & Voss in Hamburg unter der Baunummer 511 auf Kiel gelegt. Die „Wilhelm Gustloff“ war Eigentum der DAF und wurde von der Hamburg-Südamerikanischen Dampfschiffahrtsgesellschaft (HSDG) bereedert, das heißt verwaltet, mit Besatzung versehen und gewartet …

Quelle und komplett HIER

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Legen wir wirklich die Hände in den Schoß und lassen zu, dass unsere Kinder ‒ wie es die Statistiken vorhersagen ‒ weniger lange leben als wir selbst? Nehmen wir es wirklich hin, dass Insulinpumpen, Asthmasprays und Beruhigungsmittel zur Grundausstattung unserer Schulkinder gehören? Warten wir einfach nur auf die Hilfe des Arztes, der oft machtlos versucht, zumindest die Folgen zu mindern?

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Der Große Wendig
Richtigstellungen zur Zeitgeschichte

Das Gesamtwerk umfaßt ohne Index 3.616 Seiten. Das im Grabert-Verlag erschienene Werk will aufzeigen, wie die Geschichte zu Lasten Deutschlands an einigen entscheidenden Stellen umgeschrieben oder bewußt falsch interpretiert wurde. Das Werk besteht aus 1151 voneinander unabhängigen Aufsätzen bzw. Richtigstellungen und eignet sich somit zu tiefergehender Recherche und zum Argumentieren.

Herausgeber und Autoren

Der Große Wendig wird von Rolf Kosiek und Olaf Rose herausgegeben. Das Werk basiert auf der historischen Forschungsarbeit von Heinrich Wendig (deshalb auch der Name Der Große Wendig) und entstand unter der Mitwirkung von Fred Duswald, Götz Eberbach, Hans Flink, Edgar Forster, Philippe Gautier, Friedrich Georg, Wolfgang Hackert, Michael Klotz, Dankwart Kluge, Hans Meiser, Andreas Naumann, Claus Nordbruch, Friedrich Karl Pohl, Walter Post, Karl Richter, Detlev Rose, Günter Stübiger und Michael Winkler

Quelle HIER

Das vorliegende Werk zeigt an Hunderten von belegten Einzelfällen der letzten 150 Jahre, wie es wirklich war. Es legt dar, wie und von wem die geschichtliche Wahrheit systematisch bis in die Gegenwart verfälscht und manipuliert wurde, wie die Geschichtsschreibung immer noch zu Lasten Deutschlands bewußt mißbraucht wird und was die Motive für die folgenschweren Verzerrungen sind:

+++ Band 1 +++ Band 2 +++ Band 3 +++ Band 4 +++ Band 5 +++


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7 KOMMENTARE

  1. Nicht zu vergessen die Cap Arcona der Hamburg-Suedamerikanischen Dampfschiffahrtsgesellschaft.
    Am 19. November 1927 brach sie zu ihrer Jungfernfahrt von Hamburg nach La Plata auf. Der Dampfer beförderte sowohl Luxusreisende als auch Auswanderer vorwiegend nach Südamerika und legte die Strecke Hamburg–Buenos Aires in nur 15 Tagen zurück. Es wurde im Liniendienst zwischen Hamburg–Madeira–Rio de Janeiro und Buenos Aires eingesetzt.

    Das Schiff besaß eine für tropische Gebiete vorteilhafte Anordnung hoher und luftiger Speiseräume auf dem Bootsdeck und einen geringen Tiefgang. Von November 1927 bis zum August 1939 wurden mehr als 200.000 Passagiere auf 91 durchgeführten Reisen transportiert.

    Am 3. Mai 1945 wurde es u.a. von der RAF mit mehr als 6000 KL-Haeftlingen vor der Luebecker Bucht versenkt, nur 350 ueberlebten die Katastrophe.

    Ein weiteres wohl dokumentierte Kriegsverbrechen der Englaender.

    Quelle: Metapedia, Seekrieg Mai 1945

  2. Erklärung des Deutschen Reiches zu den Landtagswahlen
    im alliierten Verwaltungsdistrict Hessen

    ex iniuria ius non oritur

    Die Aussage, dass Hessen ein Bundesland ist, ist faktisch richtig. Hessen ist ebenso wie die Bundesrepublik von den alliierten Kriegsvertragspartnern in rechtlichen Ebene der verwaltenden Vertragspartner, zur Verwaltung des besetzten deutschen Gebietes, gegründet und hierin liegt das Mandat, bis es erlischt.
    Eine Änderung des Mandats ist nicht möglich.
    Das sogenannte Bundesland Hessen ist also ebenso wenig Land, wie die Bundesrepublik Deutschland je Staat sein kann. Das Mandat bleibt immer das Mandat. Das Mandat lag und liegt bei den verwaltenden Mächten und dies sind ihre Organe.

    Das deutsche Volk hat weder etwas mit dem sogenannten Bundesland Hessen, noch mit der Bundesrepublik Deutschland eine wie auch immer geartete Rechtsbeziehung.
    Die Wahlen in diesen Verwaltungsdistricten sind jeweils rechtlich gegenstandslos, ob auf Bundes- oder Länderebene des alliierten Mandatsorgans da sie keine Rechtswirkung entfalten, noch entfalten sie Rechtswirksamkeit oder Rechtsverbindlichkeit auf das Völkerrechtssubjekt Deutsche Reich.
    Sie besitzen auch keinerlei staatsrechtliche und/oder völkerrechtliche Rechtswirksamkeit oder Rechtsverbindlichkeit.

    Klar wird dies im Grundgesetz durch Artikel 25 dargestellt,welches auf die, für die Bewohner (also Besetzte, Besetzende und Verwaltende) feststehende Legislative verweist, nämlich das vorrangige Völkerrecht aus dem sich Rechte und Pflichten ausschließlich ableiten.
    Dies bedeutet, dass hier klar zu lesen ist, dass es weder eine Legislative des Bundes oder seiner Verwaltungsdistricte die Länder gibt, jemals gab, oder geben könnte.

    Dies ist auch klar auf den Seiten des Bundestages nachzulesen, welche auf die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes verweist, die wiederum auf das bestehende und existierende Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich verweist, sowie auf das gültige Völkerrecht und explizit darstellt, dass das deutsche Volk, also das Deutsche Reich, existiert doch handlungsunfähig ist, Mangels Organisation, somit die Organe der alliierten Verwaltung Bundesrepublik für Deutschland nicht Organe des Deutschen Reiches sein können und sein dürfen, da diese ausschließlich den allierten Mächten rechtsverpflichtet sind.

    Die Bundesrepublik für Deutschland und ihr Verwaltungsdistricte, die Länder, sind als Mandatsträger der alliierten Mächte lediglich gegenstandsloser Mittelsmann.
    Es gibt nur die vertragliche Bindung über das Völkerrecht zwischen alliierten Mächten und dem Deutschen Reich.
    Das Deutsche Volk als legitime und legitimierende Verkörperung des Deutschen Reiches als Völkerechtssubjekt, in der durch das Völkerrecht garantierten und vorrangigen Rechtsfolge und die allierten Mächte in Verkörperung der jeweiligen Völkerrechtssubjekte, welche mittelbar durch die als Mandat ermächtigte Bundesrepublik für Deutschland wirken. Somit sind jegliche Handlungen der Bundesrepublik für Deutschland als Handlungen der alliierten Mächte anzusehen und charakterisiert und in der Rechtsverpflichtung durch die alliierten Mächte verbleibend.

    Entsprechend dieser Rechtsgrundsätze ist es rechtlich wirkungslos und daher unsinnig ob Deutscher oder nicht, in der Bundesrepublik, oder ihren Bundesländern, an Wahlen zu beteiligen. Durch diesen Akt werden keine Rechtswirkungen geschaffen.
    Gleichwohl können die alliierten Mächte durch diese Handlung ableiten, dass das Deutsche Volk weiterhin nicht gewillt ist seine Rechte selbst zu vertreten und einer Fortsetzung der interventionistischen Blockade der Souveränität des Deutschen Volkes zustimmt.
    Rechtlich wirkungslos und deshalb unsinnig sind darüber hinaus Demonstrationen und/oder politisches Wirken innerhalb des alliierten Mandatsorganes, da dies den selben Rechtgrundsätzen folgend keine Rechtswirksamkeiten schaffen wird.

    Diesen Rechtsgrundsätzen folgend, haben die alliierten Mächte eindeutig und klar Beamtenverhältnisse für die Bundesrepublik und ihre Länder ausgeschlossen.
    Diese wäre, der Rechtsableitung folgend Beamte der alliierten Mächte und stellten damit eine weitere völkerrechtswidrige interventionistsische Maßnahme dar.
    Darüber hinaus wäre die Vertretungen der alliierten Völkerrechtssubjekte in Erklärungsnot gegenüber ihrem eigenen Gesetzgeber, diese Beamtenverhältnisse zu begründen.
    Bedienstete der BRD erkennen diesen Status Quo entweder gar nicht oder zu spät, wenn sie durch materielle Zwänge in diese Stellung verhaftet sind.
    Richter also, die keine Unterschrift unter ihre Beschlüsse leisten, unterlassen dies in der Gewißheit, das sie keine Rechtswirksamkeit damit entfalten können, sich aber durch Unterschrift in eine persönliche Haftung begeben würden.

    Die Rechtsunwirksamkeit der Bundesrepublik für Deutschland manifestiert sich in tausenden Dokumenten des Mandatsorgans, die ohne rechtliche Haftung ausgestellt werden.
    Die Haftung der agierenden Personen liegt einzig und allein in ihrer Person, da keinerlei rechtswirksame Dokumente eine Beauftragung, und damit eine Rechtsableitung darlegen können, darüber hinaus auch keine hoheitliche Rechtsableitung vorhanden ist, da die BRD keinen Gesetzgeber besitzt.
    Aus dieser Tasache folgt, das es keine Legislative der Bundesrepublik für Deutschland geben kann, somit kein Parlament und keine Regierung, die Wahl einer solchen Entität ergo eine rechtswirkungslose Zeremonie darstellt, die lediglich den Wille zur Fortsetzung der Blockade der Souveränität des Deutschen Volkes dokumentiert und damit ein Akt der Unmündigkeit und Unterwerfung des Deutschen Volkes ist.

    https://lupocattivoblog.com/2015/02/20/das-volkerrechtliche-subjekt-das-deutsche-reich-oder-die-unaufloslichen-rechte-der-deutschen/

    Das deutsche Volk wurde mit endgültiger Rechtswirkung zum 24.09.2017 in die beginnende Handlungsfähgkeit geführt und ist in diese eingetreten.
    Die mittelbaren Rechtsfolgen wurden damit aufgenommen.

    https://lupocattivoblog.com/2017/09/25/voelkerrechtliche-verbindliche-erklaerung-an-die-besetzenden-und-verwaltenden-kriegsvertragspartner/
    Deutsches Reich 27. Oktober 2018

  3. Heil Dir Kurzer,

    wieder ein schöner Film aus der guten alten Zeit. Es ist schon zu einer schönen Tradition geworden.

    Gruß übern Kamm Falke

  4. Heil Dir, arabeske654,

    da bin ich aber beruhigt….!
    Hatte mir nämlich schon Gedanken gemacht, ob die Verfassungsänderung des Landes Hessen im Rahmen der Landtagswahl 2018 und in Form einer Volksabstimmung (https://www.verfassung-hessen.de) doch irgenwie relevant sein/werden könnte.

    Immerhin sollte dort u.a. (insgesamt 15 Änderungen) als Staatsziel definiert werden, daß der Einhaltung eines solchen ein möglichst hoher Stellenwert verpflichtend eingeräumt werden muß. Da ansonsten weder Inhalt noch Ziel konkretisiert wurden, klingt das in meinen Ohren nach einem Blanko-Scheck. Das Staatsziel des „Schutzes der natürlichen Ressourcen“ rutscht denn auch bezeichnenderweise auf „Platz 2“.

    Außerdem soll das Bekenntnis zu Europa in der Verfassung verankert werden, was sich dann folgendermaßen liest:

    „Der aktuelle Artikel 64 der hessischen Verfassung von 1946 bezieht sich auf die Idee eines noch zu gründenden deutschen Bundesstaats.

    […]

    Änderungsvorschlag für den Artikel 64:

    ‚Hessen ist [ein Glied der deutschen Republik. (gestrichen)] ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland und als solcher Teil der Europäischen Union. Hessen bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert.’“

    Subsidiarität klingt zwar toll und Bundesrecht bricht auch nach BRD-Vorgaben Landesrecht, doch sofern sich keine Widersprüche zwischen beidem ergeben, ist die Autonomie der „Gliedstaaten“ sogar per Ewigkeitsklausel garantiert und mit eigener Legitimität, Rechten und Kompetenzen und im Zuge dessen mit eigenständiger Legislative, Judikative und Exekutive ausgestattet.

    Könnte also bedeuten, daß sich das wirtschaftsstarke Hessen schon mal im vorauseilenden Gehorsam befleißigt, die erwarteten zukünftigen Massen im Alleingang zu verköstigen?

    Die Verfassungsänderung an sich wurde „wohl“ angenommen und in allen Einzelpunkten bestätigt (https://www.google.com/amp/m.fr.de/rhein-main/hessenwahl/service-hessenwahl/volksabstimmung-hessen-stimmen-wohl-fuer-verfassungsreform-a-1559205.amp.html).

    Deshalb hoffe ich wirklich sehr, daß auch dieses Manöver letztlich keine Rechtsgültigkeit herbeiführen kann.

    Heil und Segen!

    Der Kräftige Apfel

  5. Es dürfte folgendes ergänzend gelten:

    Ich habe das Tillessen-Urteil gefunden, das besagt, dass alle Gesetze, die deutsche Parlamente seit 1949 gemacht haben, nichtig sind, weil die Parlamente verfassungswidrig zusammengesetzt sind. In den Parlamenten sitzen nämlich nicht nur die gewählten Abgeordneten, sondern verfassungswidrig auch verschiedene Gruppen von Exekutiv-Bediensteten mit Stimmberechtigung: Kanzler, Ministerpräsident, Vizekanzler, parlamentarische Staatssekretäre und Minister, die alle zur Exekutive gehören und nach dem Grundsatz Art. 20,2 Grundgesetz „Gewaltentrennung“ von der Exekutive und Legislative als getrennte Körperschaften agieren müssen, d.h. gegeneinander gerichtet sind und gegeneinander gerichtete Interessen verfolgen.

    Wenn die gesetzgebende mit der vollziehenden Gewalt vereint ist, da gibt es einen Spruch von Herrn Montesquieu (1), kann nur Unrecht dabei herauskommen.“

    MONTESQUIEU & PLANTIKO ….. Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland

    Heil und Segen

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