Start Berichte aus Absurdistan Kurzbericht vom zweiten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom zweiten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

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Kurzbericht vom zweiten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Die Stimmung und die allgemeinen Umgangsformen waren am heutigen zweiten Prozeßtag deutlich entspannter. Möglicherweise lag das daran, daß den Veranstaltern der Inquisition dämmerte, daß sie am gestrigen Tag „etwas“ überzogen hatten. Dies äußerte sich auch darin, daß sich die Geschwister Schaefer ab jetzt begrüßen und miteinander sprechen dürfen. Auf Einwand der Staatsanwaltschaft allerdings nur auf deutsch.

Während der Verhandlung wurde kurz unterbrochen. Der Staatsanwalt, welcher am Vortag die Sprungkraft des Hündchens Pawlow mit einem Haftbefehl gewürdigt hatte, erschien in der Verhandlung. Er sprach mit dem Richter, welcher daraufhin verkündete, daß Alfred Schaefer gegen eine Zahlung von 5000 € in die Freiheit entlassen wird. Der ihn bewachende Polizist räumte das Feld und Alfred konnte sich in den Prozeßpausen wieder frei bewegen.

Der Anwalt von Monika Schaefer trug seinen Schriftsatz zum Paragraph 130 in einer sehr emotionalen und überzeugenden Art und Weise vor. Dies wurde von der Staatsanwältin gerügt, indem sie zum Ausdruck brachte, daß der Schriftsatz dem Gericht vorgetragen würde und nicht dem Publikum. Woraufhin er mit der Einlassung antwortete, daß es der Verteidigung obliege, überzeugend aufzutreten. Dazu gehöre auch die emotionale Seite, weil er damit zum Ausdruck bringen wolle, daß dies seine innerste Überzeugung sei. Denn der Inhalt liefe darauf hinaus, daß der Prozeß nur mit einer Freilassung beendet werden könne, da ein Sondergesetz keine Rechtskraft habe und darüber hinaus auch noch eine Entscheidung vom BVG dazu ausstehe.

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„Es kommt der Tag, an dem werden all die Lügen unter ihrem eigenen Gewicht zusammenbrechen“


Kurzbericht vom ersten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

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Der Kurze


5 KOMMENTARE

  1. „Denn der Inhalt liefe darauf hinaus, daß der Prozeß nur mit einer Freilassung beendet werden könne, da ein Sondergesetz keine Rechtskraft habe und darüber hinaus auch noch eine Entscheidung vom BVG dazu ausstehe.“

    So ist es.

    Allerdings scheint dies für nicht wenige OMF – BRD Juristen (insbesondere „Richter“ und „Staatsanwälte“) unerheblich zu sein.

    Des Weiteren ist das sich so nennende „Bundesverfassungsgericht“ ebenso nur ein Organ des illegalen Besatzungskonstrukts.

    Alles Gute für Monika, Alfred und Sylvia!

  2. Das Sklavenvolk muss sich also seine Freiheit heute erkaufen mit einer beliebigen Summe, in diesem Falle (ich kenne ihn (noch) nicht, mit 5000 Euro – eine Art Ablasshandel. Sie werden alle einmal dafür zur Rechenschaft gezogen.

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