Der Beginn der Verhandlung des gestrigen 17. Prozeßtages war – für die Prozeßbeobachter unerwarteterweise – von 9:00 Uhr auf 11:00 Uhr verlegt worden und begann dann mit weiterer Verzögerung schließlich um 11:45 Uhr. Eröffnet wurde die Verhandlung mit der Frage an die Verteidiger, ob sie die Zeit genutzt hätten, ihre Beweisanträge anzufertigen, was von den Anwälten verneint wurde mit der Begründung, daß sie ja erst vor 3 Tagen erfahren hätten, daß die von Ihnen eingereichten Befangenheitsanträge abgelehnt worden seien.
Daraufhin bat Rechtsanwalt Nahrath um eine kurze Pause, um sich mit seiner Mandantin auszutauschen und verkündete anschließend, daß er die beiden folgenden Anträge stellen wolle:
1. Die Ergänzung und Vervollständigung der Akte von Monika Schaefer um wesentliche Teile über ihre Lebensumstände in Kanada, die derzeit darin nicht aufgeführt oder weggelassen worden seien.
2. Die Ladung von Fred Leuchter – vorbehaltlich seiner Zusage – aus Amerika, der seinerzeit beim Zündel-Prozeß als Gutachter fungiert habe.
Daraufhin wurde dem Rechtsanwalt eine Frist von zwei Stunden, d.h. bis 14:00 Uhr eingeräumt, diese Anträge zu stellen, worauf der Anwalt erwiderte, daß für die Einreichung derartiger Anträge normalerweise drei Wochen benötigt werden würden und er den Eindruck habe, daß das Gericht die Verhandlung im Schnellverfahren durchziehen wolle. Dies sei ein grober Verstoß gegen ein faires Verfahren. Die Staatsanwältin entgegnete, daß die eingeräumte Zeit durchaus als angemessen zu betrachten sei, weil er die Anträge in den vergangenen drei Wochen ja schon längst hätte vorformulieren können. Erneut stellte der Rechtsanwalt darauffolgend einen Befangenheitsantrag, doch nun gegen die gesamte Kammer und begründete diesen damit, daß er daran gehindert werde, die Glaubhaftmachung seiner Anträge hinreichend zu dokumentieren und entsprechend zu begründen.
Nachdem die Kammer sich zur Beratung zurückgezogen hatte, verkündete sie anschließend eine Frist bis 15:00 Uhr zur Einreichung der angekündigten Anträge. Rechtsanwalt Nahrath bot nun an, den Befangenheitsantrag zur Beschleunigung des Verfahrens auch handschriftlich einzureichen, was von der Staatsanwältin abgelehnt wurde, weil schon jetzt für sie ersichtlich sei, daß kein Grund für eine Befangenheit der Kammer vorliege und es daher für einen erneuten Befangenheitsantrag keine Grundlage gäbe. Rechtsanwalt Nahrath ersuchte das Gericht daraufhin eingehend, den eben verkündeten Beschluß zu überdenken, denn es habe bereits viele Verhandlungstage gegeben mit jeweils mehreren Wochen Verhandlungspausen dazwischen und nun würden ihm nur zwei Stunden eingeräumt zur Formulierung von zwei Beweisanträgen und (!) einem Befangenheitsantrag. Das habe wirklich Klasse! Er müsse sich nun als Rechtsanwalt entscheiden, ob er einen Befangenheitsantrag oder Beweisanträge stelle, weil die eingeräumte Zeit sicher nicht ausreichen würde, alle angekündigten Anträge fristgerecht fertig zu stellen. Diese Kurzfristigkeit der Fristsetzung sei ein grober Verstoß gegen die Prozeßordnung. Wiederholt plädierte die Staatsanwältin dafür, die Fristsetzung nicht zu verlängern, weil die Umstände bekannt gewesen seien und die Frist zur Anfertigung der Anträge bis 15:00 Uhr desselben Tages deshalb denkbar großzügig eingeräumt worden seien. Während das Gericht die Verhandlung nach dem Beschleunigungsgrundsatz weiterführen will, rügte der Rechtsanwalt ein solches Schnellverfahren und verweist auf § 244, Abs. 6, Satz 2 StPO. Schließlich wurde die Verhandlung zur Anfertigung der Anträge durch die Rechtsanwälte unterbrochen, die nun – in Anbetracht der fortgeschrittenen Verhandlungszeit – bis 17:00 Uhr (also innerhalb von 2,5 Stunden) einzureichen sind.
Nach Wiederaufnahme der Verhandlung erklärte Rechtsanwalt Nahrath, daß er am kommenden Montag, den Antrag auf Vorladung des Zeugen Fred Leuchter stellen werde. (Anmerkung: Bei der Einreichung eines solchen Antrages muß der Rechtsanwalt sehr genau darauf achten, sich nicht selbst gemäß § 130 StGB strafbar zu machen, wie die Erfahrungen aus dem Zündel-Prozeß gezeigt haben.)
Zum Fall Gerd Ittner erläuterte der Rechtsanwalt, daß das Gericht die Ablehnung seiner Zeugenvernehmung damit begründet habe, daß der Zeuge deshalb ungeeignet sei, weil er sich ja selber nicht belasten könne. Gerd Ittner habe jedoch in seinem Schreiben an das Gericht deutlich gemacht, daß er der Initiator dafür war, das betroffene Video in deutscher Sprache zu veröffentlichen, was ohne Wissen von Monika Schaefer geschehen sei. Diese Aussage habe eine erhebliche Relevanz für seine Mandantin. Klar sei, daß Gerd Ittner ein schwieriger Zeuge sei, doch sei es durchaus möglich, mit schwierigen Zeugen zu Ergebnissen zu kommen, wenn der Richter die Art und Weise der Zeugenbefragung auf die Schwierigkeit des Zeugen entsprechend ausrichte. Das Gericht habe stattdessen immer wieder unterbunden, daß Gerd Ittner seine persönlichen Angelegenheiten habe darlegen können, obwohl sie für den Prozeß seiner Mandantin als relevant anzusehen seien.
Bezüglich der Beweisanträge von Alfred Schaefer, in denen er öffentlich zugängliche Quellen über die geplante Vernichtung der weißen Rasse zitiert, äußerte sich das Gericht dahingehend, daß es den Ausführungen nicht folgen könne und darin nur die Absicht sähe, den § 130 StGB und die Offenkundigkeit des HC in Frage zu stellen, weshalb diese Anträge abzulehnen seien.
Die Verhandlung am gestrigen Donnerstag, den 18.10. endete ungewöhnlich spät erst gegen 20:20 Uhr und wird am Montag, den 22.10.2018 um 9:30 Uhr fortgesetzt. Der für Freitag, den 19.10.2018 angesetzte Verhandlungstag wurde gestrichen.
Zum Geschehen außerhalb des Gerichtssaals sei noch bemerkt, daß ein Prozeßbeobachter einen Kugelschreiber nicht mit in den Gerichtssaal hinein nehmen durfte, weil auf diesem „AfD“ stand. In der Pause ist es ihm gelungen, den Aufdruck „AfD“ von dem Kugelschreiber abzukratzen, so daß er ihn anschließend mitführen durfte.
HIER der Antrag der Verteidigung.
***
„Es kommt der Tag, an dem werden all die Lügen unter ihrem eigenen Gewicht zusammenbrechen“
Kurzbericht vom ersten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom zweiten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom dritten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom vierten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom fünften Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom sechsten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom siebenten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom achten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kleiner Nachtrag zum achten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom neunten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom zehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom elften Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom zwölften Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom dreizehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom vierzehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom fünfzehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom sechzehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Die Überlebensfrage des Deutschen Volkes
Die sichtbaren Flecken der BRD-Justiz
Udo Walendy – Ein Zeitzeuge berichtet
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Der Große Wendig
Richtigstellungen zur Zeitgeschichte
Das Gesamtwerk umfaßt ohne Index 3.616 Seiten. Das im Grabert-Verlag erschienene Werk will aufzeigen, wie die Geschichte zu Lasten Deutschlands an einigen entscheidenden Stellen umgeschrieben oder bewußt falsch interpretiert wurde. Das Werk besteht aus 1151 voneinander unabhängigen Aufsätzen bzw. Richtigstellungen und eignet sich somit zu tiefergehender Recherche und zum Argumentieren.
Herausgeber und Autoren
Der Große Wendig wird von Rolf Kosiek und Olaf Rose herausgegeben. Das Werk basiert auf der historischen Forschungsarbeit von Heinrich Wendig (deshalb auch der Name Der Große Wendig) und entstand unter der Mitwirkung von Fred Duswald, Götz Eberbach, Hans Flink, Edgar Forster, Philippe Gautier, Friedrich Georg, Wolfgang Hackert, Michael Klotz, Dankwart Kluge, Hans Meiser, Andreas Naumann, Claus Nordbruch, Friedrich Karl Pohl, Walter Post, Karl Richter, Detlev Rose, Günter Stübiger und Michael Winkler …
Quelle HIER
Das vorliegende Werk zeigt an Hunderten von belegten Einzelfällen der letzten 150 Jahre, wie es wirklich war. Es legt dar, wie und von wem die geschichtliche Wahrheit systematisch bis in die Gegenwart verfälscht und manipuliert wurde, wie die Geschichtsschreibung immer noch zu Lasten Deutschlands bewußt mißbraucht wird und was die Motive für die folgenschweren Verzerrungen sind:
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15 Kommentare
Falke
Danke Kurzer für den Kurzbericht. Eigentlich braucht es keinen Kommentar. Da fehlen einem die Worte. Man braucht sich nur Folge 39 von Wahrheit spricht Klartext, die ich gestern eingestellt hatte, anschauen.
Gruß Falke
Allgäuer Fahnenwäscherin
WAHN-SINN
(habe gerade diesen Antrag gelesen)
Da war ich auch schon mal vor Ort, bin aber dann nicht mit rein.
Aber schon die Atmosphäre war erdrückend rund ums Gebäude.
Bewundernswert, wie die das alle so lange aushalten!!!
Annegret Briesemeister
Heil euch Kameraden
Die Aufführung der Absurdheit ist also offensichtlich noch steigerungsfähig.
Umso beeindruckender der Antrag der Verteidigung.
“ ES WURDE WEGEN “ LEUGNENS “ ANGEKLAGT, OHNE DAS BESTIMMT IST, WIE DIE WAHRHEIT SEI. “
“ OFFENKUNDIGKEIT SETZT DIE BESTIMMTHEIT DES BETREFFENDEN SACHVERHALTS VORAUS,
SIE ERSETZT SIE NICHT. “
Und somit noch einmal :
ES GIBT KEINE BESTIMMTHEIT DES BETREFFENDEN SACHVERHALTS,
DENN ES IST NICHT BESTIMMT, WIE DIE WAHRHEIT SEI!!!
Auch wenn es oft kaum noch zu ertragen ist, an die Situation zu denken, der Monika und Alfred ausgesetzt sind, so wächst in mir mehr und mehr das zwar noch unbestimmte, aber dennoch nicht zu unterdrückende Gefühl, daß dieser Prozess nicht mehr so enden könnte, wie es unsere Gegner üblicherweise geplant haben.
Alles an äußeren Meldungen mit meinem inneren Fühlen abgeglichen, spürt eine deutliche Erhöhung des Tempos in Richtung Offenlegung der gesamten Wahrheit. Je mehr sie uns noch zu täuschen suchen ( Frau Merkel spricht von “ wehret den Anfängen “ ?) , desto deutlicher tritt das ENDE DER TÄUSCHUNG zu Tage.
“ Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch. “
“ DIE BESTE UND SICHERSTE TARNUNG IST IMMER NOCH DIE WAHRHEIT…“
Heil und Segen
Annegret
Kurzer
Das ist doch der Hammer:
„… Bezüglich der Beweisanträge von Alfred Schaefer, in denen er öffentlich zugängliche Quellen über die geplante Vernichtung der weißen Rasse zitiert, äußerte sich das Gericht dahingehend, daß es den Ausführungen nicht folgen könne und darin nur die Absicht sähe, den § 130 StGB und die Offenkundigkeit des HC in Frage zu stellen, weshalb diese Anträge abzulehnen seien …“
Es geht also um „öffentlich zugängliche Quellen“, über Zitate, in welchen über etwas gesprochen wird, was HEUTE VOR UNSER ALLER AUGEN GESCHIEHT
und das Gericht kann diesen Ausführungen nicht folgen …
Kann das Gericht diesen Ausführungen tatsächlich nicht folgen
oder darf es diesen nicht folgen???
WER verbietet dem Gericht, diesen Ausführungen zu folgen
und selbige zu prüfen???
Annegret Briesemeister
Heil dir Kurzer
Selbstverständlich darf das Gericht den Ausführungen nicht folgen. Da die Mär von unabhängigen Gerichten eben eine Mär ist, ist es ebenso nicht gewollt, den Ausführungen zu folgen und obendrein selbige zu prüfen.
Die Richter scheinen sich, man möge mir vergeben wenn ich es falsch bemesse, allesamt hörig und willfährig anzudienen. Lange hab ich mich gefragt, wer oder was sie in der Hand hat, sie bedroht oder wahlweise erpresst oder eben bei Folgsamkeit ausgiebig entlohnt. Es sind wohl dieselben, die hinter all den schändlichen Plänen stecken, die unsere vollständige Auslöschung zum Ziel haben. Deren Endlösung im Bezug auf uns. Um dieses umzusetzen müssen sie jegliche Handlung und die Ausführenden selbiger kontrollieren.
Aber auch etwas anderes erschließt sich mir.
Die Richter dürfen nicht nur nicht folgen, sie scheinen in großen Teilen es intellektuell auch wirklich nicht zu vermögen. Während offensichtlich ist, daß Monika, Alfred und deren Anwälte nicht nur die Liebe zur Wahrheit und deren Notwendigkeit ihre Handlungen trägt, beweisen sie doch auch dieses was uns das Volk der “ Dichter und Denker “ heißen lässt.
Dazu Treue, Ehre und Stolz, die den “ Rechtsverdrehern “ hier und anderswo auch vollkommen fremd sind.
Man betrachte sich nur mal die Nachrichten in “ einfacher “ Sprache. Oder man schaue sich die beständig herabgesetzten Bedingungen an, derer es bedarf um ein Studium jedweder Art zu beginnen.
ES WERDEN GEZIELT INTELLEKTUELLE DEPPEN GEZÜCHTET.
Ohne das innere Gespür für Gewissen, Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit.
Seelenlose Puppen mit ’nem akademischen Schein in der Hand, unfähig sich selbst und andere wirklich zu erkennen geschweige denn, zu begreifen.
Heil und Segen
Annegret
Richterkritiker
Deutsche Richter betrachten jedes Gesetz als eine absolut unverbindliche Anregung, mit der man sich vielleicht einmal befassen könnte, so man denn wollte. Aber meistens wollen diese nicht!
Tiger222
Deutsche Richter ….. wo kommen die denn hier her ? Es gibt in der BRD keine deutschen Richter.
Ein deutscher Richter benötigt die Zulassung gem. MRG
Wie ist es möglich, dass eine Firma wie die BRD-GmbH zu Hoheitsrechten gelangen konnte. Sie wissen, dass alle Militärregierungsgesetze z.B. Nr. 2 Artikel III , IV und V 7, 8, und 9 volle Rechtskraft in Deutschland besitzen und das Strafgesetzbuch , Nebengesetze, Kontrollratsbeschlüsse und das Zonenstrafrecht bis zum heutigen Tage voll gültig sind.
Beweis: Carl Haymann Verlag Berlin 1948, Lizenznummer 76-G.N. 0-47-316/47.
Verlagsarchiv 12 292. Lizenz erteilt unter Nr. 76. Druckgenehmigungsnummer 8958 der Nachrichtenkontrolle der amerikanischen Militärregierung.
Zudem wurde nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 der ehemalige Devisenbeschaffer der DDR Dr. Alexander Schalck Golodkowski 1996 verurteilt, hier ist doch der Beweis erbracht, dass die Militärgesetze der Besatzung, also auch die SMAD- Befehle oder SHAEF-Gesetze der USA voll angewendet werden.
Wer maßt sich zu behaupten, dass diese Gesetze keine Anwendung finden. Sie müssten in jedem Fall von dieser wirklichen Rechtslage Kenntnisse im vollen Umfang besitzen.
Ich zitiere wörtlich aus diesem immer noch gültigen Strafgesetzbuch der Alliierten in der am 22.05.1949 bereinigt geltende Fassung.
Art. IV.
7. Diese Gerichte sollen erst dann wiedereröffnet werden und ihre ordentliche Tätigkeit aufnehmen, wenn und soweit dies in schriftlichen Anweisungen der Militärregierung bestimmt wird.
Artikel V. 8.
Niemand darf seine Befugnisse als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt ausüben, bevor er den folgenden Eid geleistet hat:
Eid
“ Ich schwöre bei Gott den Allmächtigen, dass ich die Gesetze jederzeit zu niemanden Vorteil und zu niemanden Nachteil, mit Gerechtigkeit und Billigkeit gegenüber jedermann, ohne Rücksicht auf Religion, Rasse, Abstammung oder politische Überzeugung anwenden und handhaben werde, dass ich die deutschen Gesetze und alle Rechtssätze der Militärregierung sowohl in ihrem Wortlaut als auch dem Sinne nach beachten werde und dass ich mein Bestes tun werde, um die Gleichheit aller vor dem Gesetz zu wahren. So wahr mir Gott helfe.“
Die Militärregierungen in Deutschland werden in den Botschaften von Groß-Berlin durch die Alliierten Hohen Kommissare vertreten und es sind hier die Botschafter selber.
Artikel V. 9. Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden. Liegt diese Genehmigung schriftlich bei Ihnen vor.
Dieses Strafgesetzbuch von 1948 vom Carl Heymanns Verlag, so wie es hier vorliegt in dieser Fassung wurde von den Alliierten als bereinigt am 22.Mai 1949 festgelegt, es besitzt volle Rechtskraft und durfte vom Besatzungskonstrukt Bundesrepublik Deutschland niemals verändert werden, weil die Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit ein Staat war.
Durch USEUCOM Stuttgart vertreten durch Herrn Lietzau bestätigt, dass alle Militärgesetze bis zum Friedensvertrag mit Deutschland volle Rechtskraft besitzen.
Wenn diese Anordnungen der Militärregierungen nicht vorliegen sind alle Beteiligten Juristen an diesem Gericht nur privat haftende und privat handelnde Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage, da die BRD kein Staat ist, sondern Deutschland besetzt ist und wie Ihnen bekannt ist die BRD ist nicht Deutschland. Prof. Dr. Carlo Schmid 1949 es wird kein neuer Staat gegründet sondern Westdeutschland als provisorisches Konstrukt neu organisiert.
Die BRD ist kein Staat, sondern lediglich ein provisorisches „Besatzungs-Konstrukt“
Quelle : Die BRD ist kein Staat
Absender / Autor:
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Klaus Sojka
Rechtsanwalt
Am Tegelberg 9
D – 94469 Deggendorf (Bayern)
Telefon / Fax (+49) ([0]991) – 3 79 28 36
Oktober 2008
Heil und Segen
Gunther Michel
Auch von mir noch einmal großen Dank für Deine Arbeit, sehr geehrter Kurzer, ohne die wir nicht oder nur bruchstückhaft und ungenügend wüssten, was in diesem wichtigen Prozess vor dem Münchener Landgericht abläuft!
Nun habe ich diese Frage. Habe ich es richtig verstanden, dass von den drei in Rede stehenden Anträgen: zwei Beweisanträge und ein Befangenheitsantrag, am Donnerstag aus Zeitmangel keiner gestellt werden konnte? dass aber am Montag der Antrag auf Ladung von Fred Leuchter als Zeuge gestellt wird?
Sollte wirklich Fred Leuchter als Zeuge geladen werden, wird dieser Prozess eine starke Aufwertung erfahren. Entweder wird das Gericht dies von vornherein verhindern wollen, wie ja auch anderes ständig abgeschmettert wird, oder es wird versuchen, die Vernehmung zu nutzen, um auch Fred Leuchter zu erledigen. Für den Gegner steht viel auf dem Spiel.
Gunther Michel
Tiger222, hochaufschlussreich! Danke. Das wissen unsere Regierenden und vermutlich die meisten Bundestagsabgeordneten natürlich genau. Deshalb dieses sich beschleunigende Eiltempo, immer mehr vollendete, möglichst unumkehrbare Tatsachen zu schaffen: totale Beseitigung des deutschen Staatsvolks durch Masseninvasion aus Asien und Afrika, Auflösung der BRD in EU und UN, usw. usf.
Kurzer
Werter Gunther Michel,
nach Rückfrage wurde mir mitgeteilt, daß es dann wohl gelungen war, am Donnerstag wenigstens noch einen Antrag einzureichen und daß am Montag der Antrag auf Ladung von Fred Leuchter als Zeuge gestellt werden soll.
Accon und Beverina
Der Kurze
Gunther Michel
Danke.
Andy
Natuerlich kann man Fred Leuchter laden, kommen wird er jedoch nicht. Die Gruende sind doch offenkundig!
Fred Leuchter interview with Jim Rizoli 2015
Reichsritter
Heil Kameraden,
dieses System ist doch am Ende, so wie sich dieses Gericht windet. Einfach lächerlich.
SH!
Reichsritter
Kleiner Eisbär
Auszugsweise ein Zitat des hochgeschätzten Roger Guy Dommergue Polacco de Ménasce:
„…
Wir wissen folgendes:
Die 6-Millionen-Gaskammern sind ein ebenso festgemauertes Dogma wie das der Erlösung. Wer würde einem Universitätsprofessor am Zeug flicken, wenn er uns kundtut, daß Pol Pot 2 Millionen und nicht 4 Millionen Menschen getötet hat? Wer würde sich darüber entrüsten, wenn man uns mitteilte, daß die sowjetjüdischen KZ- und Kerkerschergen (Frenkel, Jagoda, Kaganowitsch, Rappaport, Jeschow, Abramocici, Firine, Ouritzki, Sorenson, Berman, Apetter und Konsorten) 30 Millionen statt 60 Millionen massakriert haben, wie man liest? Niemand!
Warum zum Teufel sollte die Mitteilung, daß es keine 6 Millionen waren und keine Vergasungen mit Zyanwasserstoffgas stattgefunden haben, eine von der Justiz zu ahndende, schlechte Nachricht sein? In 5000 Jahren der Geschichte ist so etwas einmalig: Es erhellt die wohlbekannte Erscheinung der Jeremiade (Klagelieder des Jeremias). Wer die Beweise dafür liefert, daß es sich hier um eine saftige Mystifizierung handelt, wird angeklagt.
…“
Es sind die kleinen Einzelheiten …
Tiger222
Der Herr Meinerzhagen äußerte ja im Zündel-Prozeß 2007 sich dann, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht. „Die Demokratie muss das aushalten können“, dozierte ein Jurastudent später im Foyer des Gerichtsgebäudes.
Quelle HIER
Heil und Segen