Zu Beginn der heutigen Verhandlung stellte Rechtsanwalt Nahrath die beiden folgenden Anträge:
- Die Vorlage einer Kopie des handschriftlichen Schreibens von Gerd Ittner vom 8.8.2018 an das Gericht, in dem er erklärt, daß Monika Schaefer über die Verwendung des Videos nichts wußte und ihn bis dahin auch gar nicht persönlich kannte, was seine Mandantin erheblich entlasten würde.
- Als Ergänzung zum Beweisantrag Nr. 3, den Ausschluß der Öffentlichkeit für die Vernehmung des Zeugen Fred Leuchter sowie die Durchführung der Zeugenvernehmung von Fred Leuchter in audiovisueller Form, inklusiver direkter Übersetzung in die deutsche Sprache. Als Grund für den geforderten Ausschluß der Öffentlichkeit gab er an, daß die Ernsthaftigkeit des Verfahrens beeinträchtigt werden könnte, weil sich das Publikum zu Mißfallensäußerungen hinreißen lassen könnte.
Er erläuterte weiter, daß er lange überlegt habe, diesen Antrag zu stellen, zumal sich eine ganze Reihe von Kollegen in der Vergangenheit aufgrund des Stellens von Anträgen vor Gericht plötzlich der Strafverfolgung ausgesetzt gesehen hätten. Im Fall von Monika Schaefer habe er sich jedoch dazu entschlossen, den Antrag auf Ladung des Zeugen Fred Leuchter zu stellen, weil dessen Gutachten im Zündel-Prozeß die Initialzündung für sie gewesen sei, ihre Meinung zu diesem geschichtlichen Ereignis zu revidieren.
Nach kurzer Beratungszeit erklärte das Gericht seine Zustimmung zum ersten Antrag, lehnte aber den zweiten Antrag, den Ausschluß der Öffentlichkeit, ab, weil es nicht ersichtlich sei, warum die Ernsthaftigkeit des Verfahrens bei der Vernehmung des Zeugen Fred Leuchter beeinträchtigt werden könnte.
Während der folgenden Verhandlungspause lasen die beiden prozeßbeteiligten Richter eine Kopie des Schreibens von Gerd Ittner. Anschließend lehnte das Gericht sowohl die Aushändigung einer Kopie des Schreibens von Gerd Ittner an die Anwälte ab, weil es ohne Bedeutung für den Prozeßverlauf sei, als auch die Ladung des Zeugen Fred Leuchter, weil dieser nichts wesentlich Neues zum Prozeß beitragen würde.
Damit wurde die Beweisaufnahme vom Gericht für abgeschlossen erklärt und, bevor man sich den Plädoyers zuwendete, ermahnte der vorsitzende Richter die Prozeßbeobachter von Unmutsäußerungen während der nun folgenden Ausführungen der Staatsanwaltschaft abzusehen, weil er andernfalls nach dem Ordnungsprinzip eingreifen müßte.
Die Staatsanwältin erklärte in ihrem Plädoyer, den Holocaust in Zweifel zu ziehen, sei kein Unwissen, sondern feindselige Ignoranz. Ihr sei völlig unverständlich, wie man solch einseitig gefertigte Videos ins Netz stellen könne, denn, wenn man sich mit dem Thema befasse, komme man um Fakten nicht herum. Bei allen Anklagepunkten sei der Straftatbestand des § 130 StGB erfüllt, weil die Videos alle dazu geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu stören durch Aufstachelung zum Haß gegen Juden. Die Videos würden auch gegen die Flüchtlinge den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen und seien dazu geeignet, jeden Monat mehr den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören. Monika und Alfred Schaefer hätten es sich zum Vorsatz gemacht, zum Haß anzustacheln. Alfred Schaefer sei in 11 und Monika Schaefer in 4 Tateinheiten schuldig zu sprechen.
Monika Schaefer sei zugute zu halten, daß sie bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Sie sei eher eine Mitläuferin, zeige sich aber im Endergebnis nicht einsichtig. Darum beantrage die Staatsanwaltschaft für Monika Schaefer 13 Monate Gefängnisstrafe und auch weiterhin die Inhaftierung, weil für sie Fluchtgefahr bestehen würde und sie möglicherweise Unterkunft bei Sympathisanten im Publikum finden könnte.
Alfred Schaefer sei ebenfalls zugute zu halten, daß er bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Er sei aber in allen 11 Punkten schuldig zu sprechen und für insgesamt 3,7 Jahre zu inhaftieren. Ferner forderte sie die Einziehung der nach der Hausdurchsuchung im Sicherstellungsprotokoll genannten Gegenstände (Kamera, Computer usw.). Sie habe es als Drohung empfunden, daß Alfred Schaefer wiederholt gesagt habe, daß sich das Gericht irgendwann vor einem Ordentlichen Gericht verantworten müsse. Die Frage von Alfred Schaefer an das Gericht, was sie denn ihren Kindern einmal erzählen wollten, sei ein besonders schlichtes, aber effektives Propagandamittel. Auch für ihn solle es keine Haftverschonung geben, zumal auch bei ihm Fluchtgefahr bestünde und es eine Unterschlupfmöglichkeit bei Sympathisanten im Publikum gäbe.
Nach einer Pause hielt anschließend Rechtsanwalt Nahrath sein Plädoyer: Er erklärte, es ginge hier grundsätzlich um Äußerungsdelikte, was gerade für Monika Schaefer völlig unverständlich sei, da sie in einem sogenannten „Land of the free“ aufgewachsen sei. Sie habe Niemanden beraubt, sie habe Niemanden verletzt, sie habe Niemandem irgendeinen Schaden zugefügt. Sie habe sich nur irgendwann entschlossen, ihre veränderte Meinung kund zu tun. Der Holocaust sei keine Begrifflichkeit der Rechtsprechung. Er komme hauptsächlich aus einem Film, der in Hollywood produziert worden sei. Der Begriff Holocaust sei eigentlich ein religiöser Begriff.
Ein Gesetz sei nicht begreifbar, wenn es nicht analysierbar sei. § 130 StGB sei eine Sondernorm und er wolle daran erinnern, daß ehemalige Verfassungsrichter erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Paragraphen geäußert hätten. Wenn dann noch jemand mit der Rechtsgeschichte der BRD nicht so vertraut sei, müsse man besonders vorsichtig sein. Die Republik sei über 40 Jahre ohne diesen Paragraphen ausgekommen, ohne daß es Strafverfolgungen aufgrund dieses Tatbestandes gegeben habe. Monika Schaefer sei durch und durch ein friedlicher Mensch, eine Philanthropin. Sie kümmere sich um den Erhalt der Natur. Einer solchen Frau böswilligen Haß zu unterstellen, entbehre jeder Grundlage. Er zitierte Monika Schaefer mit den folgenden Worten: „Ich begann andere Vorkommnisse auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Ich fing an, zu bereuen. Heute bin ich fest davon überzeugt, daß meine Mutter unschuldig ist. Ich habe einen neuen Begriff kennengelernt, die „rituelle Diffamierung“. Mir Haß auf Juden zu unterstellen, betrachte ich als unlautere und infame Unterstellung.“ Wo komme diese Offenkundigkeit her, fragte er weiter. Katyn sei auch einmal offenkundig gewesen und inzwischen sei die Wahrheit bekannt. Die Russen hätten sich dafür entschuldigt. Wenn man von einer Tat nichts wisse, habe man keinen Vorsatz. Die Videos seien nur Nischenprodukte. Wenn die Offenkundigkeit so felsenfest feststehen würde, dann habe das Video keine Chance, den öffentlichen Frieden zu stören. Er sei der Auffassung, man solle solche Videos dulden, so wie es auch einmal für 25 bis 30 Jahre in Deutschland war. Er beantrage daher, Monika Schaefer frei zu sprechen.
Der Verteidiger von Alfred Schaefer erläuterte in seinem Plädoyer, die Staatsanwaltschaft habe von Alfred Schaefer ein Bild eines Menschenfeindes gezeichnet. Er sei als Deutscher, als Kind in Kanada immer mit der Kollektivschuld konfrontiert gewesen, woraus sich ein abenteuerlicher Lebensstil entwickelt habe und Angstüberwindung zum Lebensinhalt geworden sei. Aber trotzdem habe er ein Ingenieursstudium erfolgreich abgeschlossen. Er habe Elektronik studiert und dabei die naturwissenschaftliche, exakte Arbeitsweise verinnerlicht, so daß kein Weg für ihn an der Wahrheit vorbei führe. Erst die Beschäftigung mit 911 habe ihn dafür sensibilisiert, sich für die geschichtliche Wahrheit zu interessieren, und zwar die tabulose Wahrheit, weil die offizielle Geschichte nichts mit der Wahrheit zu tun habe. Alfred habe die Zionisten angegriffen, es ginge ihm nicht um die Juden generell, da Zionisten über einen erheblichen Einfluß in der westlichen Hemisphäre verfügten. Die Videos, die nur für den englischsprachigen Raum bestimmt gewesen wären, könnten den öffentlichen Frieden in Deutschland nicht stören. Auch wollte er mit Juden in die Diskussion treten, solange es sich um einen ehrlichen Dialog handelte. Konkrete positive oder negative Reaktionen auf die Videos lägen auch gar nicht vor, so daß man von einer Störung des öffentlichen Friedens nicht sprechen könne. Bezüglich Anklagepunkt 9 verwies er auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg. Er betonte, daß es hier nur um politisches Strafrecht ginge und beantragte die Freisprechung von Alfred Schaefer.
Das Gericht bedankte sich für die Ausführungen und verkündete als nächsten Verhandlungstermin Donnerstag, den 25.10.2018, um 9:30 Uhr mit den letzten Worten von Alfred und Monika Schaefer.
***
„Es kommt der Tag, an dem werden all die Lügen unter ihrem eigenen Gewicht zusammenbrechen“
Kurzbericht vom ersten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom zweiten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom dritten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom vierten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom fünften Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom sechsten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom siebenten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom achten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kleiner Nachtrag zum achten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom neunten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom zehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom elften Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom zwölften Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom dreizehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom vierzehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom fünfzehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom sechzehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom siebzehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Die Überlebensfrage des Deutschen Volkes
Die sichtbaren Flecken der BRD-Justiz
Udo Walendy – Ein Zeitzeuge berichtet
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Der Große Wendig
Richtigstellungen zur Zeitgeschichte
Das Gesamtwerk umfaßt ohne Index 3.616 Seiten. Das im Grabert-Verlag erschienene Werk will aufzeigen, wie die Geschichte zu Lasten Deutschlands an einigen entscheidenden Stellen umgeschrieben oder bewußt falsch interpretiert wurde. Das Werk besteht aus 1151 voneinander unabhängigen Aufsätzen bzw. Richtigstellungen und eignet sich somit zu tiefergehender Recherche und zum Argumentieren.
Herausgeber und Autoren
Der Große Wendig wird von Rolf Kosiek und Olaf Rose herausgegeben. Das Werk basiert auf der historischen Forschungsarbeit von Heinrich Wendig (deshalb auch der Name Der Große Wendig) und entstand unter der Mitwirkung von Fred Duswald, Götz Eberbach, Hans Flink, Edgar Forster, Philippe Gautier, Friedrich Georg, Wolfgang Hackert, Michael Klotz, Dankwart Kluge, Hans Meiser, Andreas Naumann, Claus Nordbruch, Friedrich Karl Pohl, Walter Post, Karl Richter, Detlev Rose, Günter Stübiger und Michael Winkler …
Quelle HIER
Das vorliegende Werk zeigt an Hunderten von belegten Einzelfällen der letzten 150 Jahre, wie es wirklich war. Es legt dar, wie und von wem die geschichtliche Wahrheit systematisch bis in die Gegenwart verfälscht und manipuliert wurde, wie die Geschichtsschreibung immer noch zu Lasten Deutschlands bewußt mißbraucht wird und was die Motive für die folgenschweren Verzerrungen sind:
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16 Kommentare
Kleiner Eisbär
„…
Die Staatsanwältin erklärte in ihrem Plädoyer, den Holocaust in Zweifel zu ziehen, sei kein Unwissen, sondern feindselige Ignoranz. Ihr sei völlig unverständlich, wie man solch einseitig gefertigte Videos ins Netz stellen könne, denn, wenn man sich mit dem Thema befasse, komme man um Fakten nicht herum.
…“
Mit feindseliger Ignoranz scheinen Sie sich ja besonders gut auszukennen Frau Staatsanwältin.
Und wenn man sich mit dem Thema befasse, komme man um Fakten nicht herum.
So ist es Frau Staatsanwältin!
Gunther Michel
Ich bin erschüttert, traurig und zornig über die Intransingenz des Gerichts, das die Anträge des Rechtsanwalts abschmettert, und über den hartherzigen Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Doch es war nichts anderes zu erwarten. Aber sie werden das Gegenteil von dem erreichen, was sie bezwecken, sie werden Sturm ernten. Eines Tages wird der Sturm losbrechen! — Ein Lob den Rechtsanwälten.
griepswoolder
Vielleicht hätte man mal der Staatsanwältin sagen sollen, daß man keinesfalls beabsichtige den Holocaust an den Juden in Zweifel zu ziehen, aber damit die Deutschen so einen machen hätte können, müßte es zuerst einmal noch Juden in Europa gegeben haben. Wenn diese aber bereits früher umgekommen sind, wäre es für die Deutschen gar nicht möglich gewesen:
1891: “…sechs Millionen verfolgte und elende [jüdische] Unglückliche”
1900: “…6.000.000… leidende Argumente für den Zionismus.”
1912: “Russland löscht nun… das Leben von 6.000.000 Juden aus”
1915: “…mehr als 6,000,000… Juden, deren Leben auf dem Spiel steht”
1916: “Fast sechs Millionen Juden sind ruiniert”
1919: “…sechs Millionen Juden… sind am verhungern”
1920: “Jüdische Kriegsopfer… sechs Millionen sehen Krankheit und Tod entgegen”
1926: “…über sechs Millionen Juden… systematisch entwürdigt”
1931: “sechs Millionen Juden vom Hunger bedroht”
1936: “…sechs Millionen Juden… weder tot noch lebendig”
1938: “…sechs Millionen Juden… kämpfen ums nackte Überleben”
1939: “…Krieg wäre die Vernichtung von sechs Millionen Juden”
1940: “sechs Millionen Juden in Europa zur Vernichtung verurteilt”//
Auch einen Holocaust gab es bereits 1903 – jedenfall nach Zeitungsberichten. Weiterhin hätte man fragen sollen, ob sie diese Berichte von Juden aus US-Zeitungen für Lügen hält, oder ob die auch alle stattgefunden haben… Ich hatte mal vor Jahren die jeweiligen Ereignisse auf Grund eines Videos gezählt und kam – wenn ich mich recht erinnere – wohl auf ca. 18 x jeweils 6 Millionen.
Quelle: Neuauflage des Buches: (2018; Aufl. 2) – Heddesheimer – Der Erste Holocaust
Was die Eignung betrifft, den öffentlichen Frieden zu stören, also da dürften viele Deutsche eher der Ansicht sein, daß das eher durch die Zuwanderer geschieht. Kommentare von Deutschen auf VK sind da jedenfalls eindeutig -selbst wenn man man sie darauf hinweist, da hier nur wieder 2 Kulturen gegeneinander gehetzt werden. Ich befürchte, daß selbst wenn man die Videos ohne Kommentar im TV senden würde, z.B. in den Nachrichten, würde das keine große Reaktion auslösen. Die Staatsanwältin und der Richter haben das ja nun auch gesehen, da könnte man ja annehmen, das auch diese straffällig werden könnten. Aber so ist das ja leider mit politischer Justiz. Schon Curt Götz hatte in seinem Film: ‚Dr. Prätorius‘ gemeint, daß die ‚Mikrobe der menschlichen Dummheit‘ wohl nicht zu vernichten sei… Hier in Deutschland und Europa ist diesbezüglich eine richtige Epidemie.
Tiger222
Robert Faurisson starb mit 89 Jahren
Kurzer
Did the Holocaust happen before WWII?
Kleiner Eisbär
Von historischen Zeitungsmeldungen, Gräuelpropaganda und einer magischen Zahl
Gast
Es ist ein politischer Prozess, den man mit „normalen“ juristischen Dingen (ich lasse es bewusst bei diesem neutralen Begriff) nicht messen kann. Politische Prozesse gibt es i.d.R. in Diktaturen, wie z.B. in der DDR unter Hilde Benjamin. Insofern sollte sich niemand irgendwelche Hoffnungen machen in Bezug auf die zu erwartenden „Urteile“.
Danke aber für die sehr gute, vor allem sachliche und regelmäßige Berichterstattung!
LKr2
„Der Holocaust ist die größte Lüge der Geschichte. Deutschland hat keine Schuld am Zweiten Weltkrieg und Adolf Hitler war der einzige Staatsmann der Welt, der die Welt vor der plutokratisch – jüdischen Gefahr hätte retten können, um den unterjochten Planeten wieder zu befreien.“
-Gerard Menuhin, Jude und Freund des deutschen Volkes-
Wahrheit sagen, Teufel jagen
„In Berlin scheinen das Überleben der Eisbären am Nordpol, die Aufstellung landschaftsverschandelnder Windspargel im Zeichen einer Pseudo-Ökologie und jener Unterwerfungsreflex, der gerade bei den domestizierten Pseudorevoluzzern der 68er Bewegung seltsame Blüten treibt, den Vorrang zu genießen vor der strategischen Selbsterhaltung der Nation und des Kontinents.“
-Peter Scholl-Latour-
„In Deutschland wird es keine Revolution geben, weil man dazu den Rasen betreten müsste.“
-Josef Stalin-
!Bin der Grüne Co-Magnon! Ich wasche mir die Haare einmal die Woche, um Energie zu sparen! Und ich rasiere mich nur einmal im Jahr.“
-Antonia Hofreiter-
Andy
Apropos alliierte Propaganda!
Am 15. Mai 1945 erliess das deutsche Staatsoberhaupt, Grossadmiral Karl Doenitz eine Anordnung, in der das Reichsgericht in Leipzig als zustaendige Rechtsinstanz mit der Untersuchung und Aburteilung aller Missstaende in den Konzentrationslagern beauftragt wurde. Die Alliierten liessen es nicht zu, ihr angeblich ”alle menschliche Fantasie uebersteigendes Material” hatte eine gerichtliche (im Sinne eines Rechtsstaates!) Untersuchung zu scheuen, einschliesslich des Bildmaterials.
Forderten doch die “Anweisungen zur Re-education” 1945 die “Dramatisierung der bodenlosen Bosheit des Nazismus”, woraus eindeutig zu entnehmen ist, dass es 1945 noch keine Verbrechen seitens der Deutschen gab – man haette sie ja nur bekanntmachen brauchen – und nicht “dramatisieren” muessen.
Heute ist unser Volk voll von “induziert Irren”, die diese “Dramatisierung” fuer wahr halten.
Einfache Denkvorgaenge unterbleiben, wie: Wenn die Sowjets am 27. Januar 1945 bereits nach Ausschwitz kamen, warum haben sie dann nicht damals schon die jetzt behaupteten Verbrechen aufgedeckt?
Schliesslich war das doch der ‘tat’naechste Zeitpunkt, ausserdem war ja der nicht transportfaehige Teil der Haeftlinge noch im Lager verblieben.
Keiner wusste etwas von den heute behaupteten “Verbrechen” und man haette doch gegen die Fuehrungspersonen des Deutschen Reiches hoechst wirkungsvoll Anklage erheben koennen, schliesslich lebte der Fuehrer des Grossdeutschen Reiches Adolf Hitler noch Monate danach.
Wollte man ihn etwa schonen – oder fuerchtete man die Entlarvung solcher Luegen wie sie heute u.a. den Schulkindern eines alliierten Systems eingeimpft werden?
Die Frage stellen heisst, die “Verbrechen” als Grausamkeitspropaganda erkennen.
Am 23. Mai 1945 “verhafteten” dann voelkerrechtswidrig die Alliierten das deutsche Staatsoberhaupt, Grossadmiral Karl Doenitz, und die deutsche Reichsregierung unter dem Ruf: “Haende hoch und Hosen runter!”
Voelkerrechtswidrig u.a. darum, weil die Alliierten von dem deutschen Staatsoberhaupt Vollmachten fuer die Kapitulation der deutschen Streitkraefte verlangten, erhielten und anerkannten. Damit haben sie auch Grossadmiral Karl Doenitz, entgegen aller ihrer Hasspropaganda (siehe unten), als Staatsoberhaupt anerkannt!
The Flensburg Fiasco (1945)
Kleiner Eisbär
Gespräch mit Professor Robert Faurisson in dem Gästehaus des Außenministeriums der Islamischen Republik Iran
Tiger222
In der Videobeschreibung des vom Kurzen eingestellten Video finden sich Hinweise auf 167 results containing “6000000 jews”
Historic American Newspapers
bzw. There are 256 references to 6,000,000 Jews prior to the Nuremberg Trial announcement
Es gibt 256 Erwähnungen von 6.000.000 Juden vor Bekanntmachung durch die Nürnberger Prozesse
dort funktioniert aber der Netzverweis dann nicht mehr.
Annegret Briesemeister
…wenn die Offenkundigkeit so FELSENFEST feststehen würde, dann habe das Video keine Chance, den öffentlichen Frieden zu stören…
Ja, wenn…
Und Richter sowie Staatsanwälte, Polizisten, Mitarbeiter in Behörden… lassen sich niemals gern die Frage stellen, was sie ihren Kindern denn einmal erzählen wollen. Diese Erfahrung durfte ich auch machen. Eine solche Frage zu stellen, scheint einer Beleidigung eines oder einer “ Beamten “ gleichgesetzt zu sein und ruft oft sehr “ allergische “ Reaktionen hervor.
Gefunden :
Die öffentliche Kreuzigung menschlicher Körper ist in unserem politischen System unter Strafe gestellt,
weil das fließende Blut die Menschen verroht.
Die öffentliche Kreuzigung menschlicher Seelen ist eine medienspektakuläre Wirklichkeit, die durch Fernsehgebühren staatlich eingetrieben wird,
und auch noch “ betroffen “ machen soll. ( Christa Schyboll )
Moderatorin Dunja Hayali, auch in Chemnitz “ vor Ort “ veröffentlicht ihr Buch mit dem Titel : HAYMATLAND ???
der bayrische Liedermacher Hans Söllner singt auf ur – bayrisch sein neues “ Lied?“ mit Begleitung der Banda Internationale…
da singt ein Jamaikaner, weil es, wie er sagt so lustig ist, gleich mehrere Male hintereinander in die Kamera :
Du scheiß Rassist, schau das di schleichst, des is mei Heimat und ned dei Reich ?
Und weil’s sooo “ schön “ ist, singt dann der bayrische Hans das Ganze auch noch mal und erklärt, wie sehr er doch gegen Rassismus und für Vielfalt sei…
Heil und Segen
Annegret
Tiger222
Gestern kam auf dem ZDF folgende Sendung
Hitlers Ende
Am 30. April 1945 schoss sich Adolf Hitler im Bunker der Berliner Reichskanzlei eine Kugel in den Kopf. Seine Leiche wurde verbrannt. So weit die offizielle Geschichtsschreibung.
Doch was, wenn er seinen Suizid in Wirklichkeit nur fingiert und den Krieg überlebt hätte? Schon früh kursierten Gerüchte über eine angebliche Flucht nach Südamerika. Der Journalist Jamie Theakston geht Hinweisen nach, die Licht in die Sache bringen könnten.
Annegret Briesemeister
ich vergaß noch ein Fundstück :
seit dem 18. 10. 2018 ist in allen deutschsprachigen Kinos, also in Deutschland, Österreich und der Schweiz, der Film “ DER VORNAME “ zu sehen.
Unschwer sofort zu wissen, auch ohne vorherige Inhaltsangabe, daß es sich um den schönen Namen Adolf handelt. Wer aber nun denkt, dem Namen und damit seinem wohl bekanntesten und berühmtesten Träger Adolf Hitler wird endlich öffentlich die Ehre zuteil die ihm gebührt, oder man würde ihn endlich rehabilitieren, der wird leider ent – täuscht. Dafür wird in allen nur denkbaren Oktaven gehetzt, geschimpft, beleidigt etc. Und das, weil ein Paar ihr erwartetes Kind Adolf nennen möchte. Da tun sich natürlich Abgründe auf. Vor allem die Abgründe in die sämtliche Systemgetreuen, ihre Mitläufer und die, die im Hintergrund die Fäden der “ Marionetten “ in Händen halten, in nächster Zukunft stürzen werden.
Dies ist die Dekadenz, vergleichbar mit dem Untergang der Titanic, auf der im oberen Deck noch getanzt wurde, während der Maschinenraum schon voller Wasser war und die ersten Seeleute unter Deck abgesoffen oder bereits über Bord gegangen waren.
Ich denke, wir werden wohl bald die “ ersten Leichen vorbeischwimmen sehen. ?
Heil und Segen
Annegret
Der Wolf
Zum Thema Bedrohung:
Wer hier wen bedroht, und zwar in Permanenz, dürfte eigentlich auch dem Unbedarftesten allmählich klar werden. Umso lächerlicher das Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Nur durch konsequentes Verschweigen der Prozeßfarce gegen Monika und Alfred Schäfer kann in der Öffentlichkeit mühsam die Illusion vom Rechtsstaat BRD aufrechterhalten werden. Wer hier das Neue Testament zitiert, könnte sich in den Augen der feigen Systemschergen allerdings strafbar machen. Das Zitat lautet: „Das Maß, mit dem ihr messet, mit dem wird euch wieder gemessen werden.“ Doch braucht man hier eigentlich nicht die göttliche Gerechtigkeit oder das Neue Testament zu bemühen; der Verweis auf die auch den Richtern bekannte Rechtslage sollte genügen: Denn das Deutsche Reich ist mitnichten untergegangen, sondern weiterhin – selbst nach den Aussagen des höchsten BRD-Gerichtes – rechtsfähig; wenn auch z.Zt. mangels entsprechender staatlicher Organe das Reichsrecht gegen diese Kreaturen der Besatzermächte nicht angewandt werden kann. Immerhin könnte sich das schlagartig ändern. Denn es wandelt sich gerade mit großer Geschwindigkeit die internationale Großwetterlage. Das BRD-System selbst ist dermaßen krank und verfault, daß ein Windstoß genügt, um es zusammenbrechen zu lassen. Und dann? Nun, dann könnte plötzlich wieder Reichsrecht gesprochen werden. Und dann lautet die Anklage: Landesverrat, Kollaboration mit dem Feind, Rechtsbeugung, Amtsanmaßung, Beihilfe zum Völkermord am Deutschen Volk etc..
Seit wann übrigens ist es strafbar, Rechtsbrecher auf die rechtlichen Folgen ihres Tuns aufmerksam zu machen? Und wieso sollten BRD-Richter und Staatsanwälte einen rechtsstaatlich geführten Prozeß überhaupt fürchten? Aber es sieht so aus, als ob sie genau das tun. Ihr schlechtes Gewissen legt mehr als anderes ein beredtes Zeugnis gegen sie selbst ab.
Nun, meine Damen und Herren BRD-Vertreter: Die Wahrheit und das Recht werden am Ende trotz all eurer Winkelzüge und verzweifelten Bemühungen siegen. Und noch eins: Ihr könnt zwar die Wahrhaftigen und Tapferen verfolgen, doch das ganze Volk einsperren könnt ihr nicht. Was also wollt ihr tun? Vom Standpunkt der Geschichte und der göttlichen Gerechtigkeit ist euer Urteil bereits gesprochen. Und vollzogen wird es zum göttlich bestimmten Zeitpunkt nach Recht und Gesetz.
„Einsam sind die Tapferen und Gerechten, doch mit ihnen ist die Gottheit.“
Falke
Heil Kameraden,
HIER Folge 41 mit Henry Hafenmeyer.
Gruß Falke